Richtlinien für die Werkstattbenutzung und Bootsreparaturen

  1. Die Werkstatt dient vorrangig der Reparatur, Pflege und Instandhaltung der Boote des ÜRC.
  2. Geleitet werden die Werkstatt und die dort tätigen Personen vom Bootswart des ÜRC.
  3. Der Bootswart bestimmt in Absprache mit dem Vorstand die Gruppe der Personen, die außer den Vorstandsmitgliedern, dem Hauswart und dem Gebäudewart Zugang zur Werkstatt haben.
  4. Die in der Werkstatt tätigen Personen sind selbst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich.
  5. Reparaturen und Umbauten an Booten des ÜRC werden nur vom Bootswart und seinen Mitarbeitern vorgenommen. Einfache Reparaturen und einfache Umbauten sollten auch von anderen Mitgliedern vorgenommen werden können. Dabei ist die Übereinstimmung mit dem Bootswart herzustellen.
  6. Größerer Umbauten erfolgen nur mit Zustimmung des Vorstandes.
  7. Der Bereich Rennsport ist zur Gestaltung seines Betriebes von obigen Regelungen ausgenommen.
  8. Materialentnahmen und Bestellungen sind mit dem Bootswart abzusprechen.

Stand Oktober 2022

Der Vorstand

Richtlinie zur Benutzung und Betreuung der Fahrzeuge des ÜRC

  1. Der Rennsport hat grundsätzlich ein Vorrecht bei der Benutzung. Ziel ist es, die Teilnahme an Regatten, Leistungsmessungen, Trainingslagern[nbsp]zu ermöglichen.
  2. Die Benutzung des Fuhrparks außerhalb des Rennsports bedarf der Genehmigung des Vorstandes.
  3. Die Benutzung wird zentral verwaltet und ist transparent einsehbar.
  4. Alle Nutzer tragen sich in den Kalender ein. Die Eintragungen dienen auch als elektronisches Fahrtenbuch zur Rückverfolgung bei beispielsweise Geschwindigkeits- oder Parkverstößen.
  5. Eine frühzeitige Eintragung der Benutzungstermine hilft Interessenkonflikte zu vermeiden.
  6. Bei langfristiger Planung sollte eine Absprache mit dem Trainer Rennsport oder dem Ressortleiter Rennsport unbedingt im Vorfeld erfolgen. Dabei muss die Regatta- und Trainingsplanung der Rennsportabteilung berücksichtigt werden.
  7. Marko Kutsche betreut den Fuhrpark. Eintragung der Termine in Jahreskalender, Rückfragen zur Technik, Schadensmeldungen, technische Betreuung usw. immer über ihn.
  8. Vermietungen und Ausleihen nur mit vorheriger[nbsp]Zustimmung des Vorstandes.
  9. Abschließendes Entscheidungsrecht liegt immer beim Vorstand.

Stand Oktober 2022

​Der Vorstand